Bücher unterliegen im Gegensatz zu anderen Produkten einer Preisbindung. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, das Verlage verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Wer mit Büchern geschäftsmäßig handelt ist ebenso verpflichtet, die vom Verlag vorgeschriebenen Preise einzuhalten. Dies hat zur Folge, dass innerhalb Deutschlands ein Buch überall dasselbe kostet, egal ob der Kunde in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung wie bei uns, einer Buchhandelskette (wie z.B. Hugendubel und Thalia) oder über das Internet (z.B. bei Amazon oder Ebay) einkauft.
Von der Buchpreisbindung ausgenommen sind Mängelexemplare, gebrauchte Bücher und Altauflagen, die länger als 18 Monate auf dem Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat. Die Altauflagen werden häufig von Buchhandelsketten aufgekauft und als Stapelware zu Sonderpreisen angeboten, was beim Kunden oft den falschen Eindruck erweckt, dass diese Filialisten Bücher zu günstigeren Preisen anbieten können.
Hintergrund des Buchpreisbindungsgesetzes In Deutschland wird das Produkt "Buch" als Kulturgut betrachtet. Die Buchpreisbindung ermöglicht den Verlagen eine sogenannte "Mischkalkulation". Das heißt, dass die umsatzstarken Romanbestseller es den Verlagen ermöglichen, auch anspruchsvolle Literatur und Fachbücher in kleineren Auflagen zu produzieren. Ein Wegfall der Buchpreisbindung würde vor allem die jetzt schon teuren Fachbücher nahezu unerschwinglich machen. Als weiteres Argument gilt die Erhaltung kleiner, regionaler und unabhängiger Buchhandlungen, die aufgrund der Buchpreisbindung keinen Wettbewerbs- nachteil gegenüber den großen Buchhandelsketten und Buchversandhäuser fürchten müssen und somit nicht so leicht vom Markt zu drängen sind.